Was macht die RFO Gantrisch

Das Regionale Führungsorgan unterstützt mit dem Fachwissen seiner Mitglieder die politisch verantwortlichen Behörden der angeschlossenen Gemeinden in der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen.

Regionales Führungsorgan (RFO)

Das RFO wird im Fall von Katastrophen und Notlagen von den Gemeinderäten der betroffenen Gemeinden aufgeboten. Es trifft Massnahmen, die zur Bewältigung der Notlage führen und koordiniert diese mit den Gemeinden. Im Bedarfsfall stellt das RFO Antrag auf überregionale Hilfe bei den zuständigen Stellen im Kanton.

Die Aufgaben und Pflichten eines Führungsorgans RFO sind

  • Gefahrenanalyse periodisch überprüfen
  • Führung im rückwärtigen Raum sicherstellen
  • Einsatz koordinieren (personell, materiell, finanziell)
  • Entscheidungsgrundlagen für die Gemeinderäte erarbeiten
  • Behörden und Bevölkerung informieren

Verantwortung

Die Verantwortung für den Bevölkerungsschutz liegt nach wie vor bei der politischen Führung, d.h. bei der Gesamtheit der Gemeinderäte der angeschlossenen Gemeinden.

Das Regionale Führungsorgan trägt die Führungsverantwortung und bereitet für die Behörde, welche in diesem Ereignis die Gesamtverantwortung trägt, die Entscheide vor.

 

Gemäss Reglement RFO Gantrisch, Artikel 1-3, hat die RFO folgende Aufgaben
  • Gefahrenanalyse periodisch überprüfen
  • Führung im rückwärtigen Raum sicherstellen
  • Einsatz koordinieren (personell, materiell, finanziell)
  • Entscheidungsgrundlagen für die Gemeinderäte erarbeiten
  • Behörden und Bevölkerung informieren
  • Medienvertreterinnen und –vertreter betreuen

Anschlussgemeinden

Folgende Gemeinden gehören zum Regionalen Führungsorgan Gantrisch.